Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Erwerb über www.lets-faeascht.tkmuenstertal.de
- Geltungsbereich und Vertragsbeziehungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für den Verkauf von Eintrittskarten durch die Trachtenkapelle Münstertal e.V., 1. Vorsitzender Dieter Geiger, Süßenbrunn 2A, 79244 Münstertal (nachfolgend “TKM”) für die Veranstaltung „210 Jahre Trachtenkapelle Münstertal – Let’s Fäascht am 22.&23. Oktober 2021“ an Kunden über die Webseite www.lets-faeascht.tkmuenstertal.de.
Diese AGB umfassen sämtliche Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Lieferung der Tickets.
2. Vertragsgrundlagen
Durch den Kauf eines Tickets kommen in Bezug auf den Veranstaltungsbesuch vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer (nachfolgend Kunde genannt) und der TKM zustande. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht dabei vom Kunden aus, sobald er online seine Ticketbestellung aufgegeben hat (durch Klick auf den Button „Tickets bestellen“). Mit dem Versand der Eintrittskarte kommt der Eintrittskarten- bzw. Veranstaltungsvertrag mit der TKM zustande.
3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Tickets und Produkte im Eigentum der TKM
4. Preise, Gebühren, Zahlung und Lieferung
Der Gesamtpreis und seine Zusammensetzung und die darin enthaltene, gesetzliche Mehrwertsteuer werden dem Kunden als Rechnung nach Bestelleingang und Überprüfung der Kartenverfügbarkeit per Mail mitgeteilt.
Angebotene Zahlungsart: Die TKM bietet die Zahlung per Vorkasse (Überweisung) an. Sobald der Zahlungseingang festgestellt wird, werden die Tickets an die angegebene Adresse per Post versandt.
Angebotene Lieferarten: Die TKM bietet die Lieferart Postversand an.
5. Ticketkauf und Weiterverkauf
Tickets werden nur an Endkunden verkauft. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der TKM gestattet.
6. Einlass
Der Einlass zu der Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Die Vorlage einer Bestellbestätigung oder einer Rechnung reicht hierfür nicht aus, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben oder vereinbart.
7. Verlegung, Änderung oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt
Im Falle der Verlegung oder des Ausfalls auch aufgrund höherer Gewalt (z.B. Corona-Pandemie) der Veranstaltung sind jegliche Ansprüche des Kunden direkt gegenüber der TKM geltend zu machen. In diesem Fall besteht Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Ticketpreise. Versand- und Servicegebühren werden nicht erstattet.
Im Falle der Absage des Abbruches, der Verschiebung bzw. Programmänderung der Veranstaltung werden keine wie immer damit zusammenhängenden Kosten des Kunden (wie etwa Nächtigungs-, Verpflegungs- und/oder Anfahrtskosten) ersetzt.
Sollten aufgrund der Corona Pandemie die Besucherzahl reduziert werden müssen, werden die Tickets anhand der fortlaufenden Ticketnummer entsprechend reduziert und wie oben genannt rückerstattet. Dazu erhalten die Ticketkäufer vor Veranstaltung eine entsprechende Info.
Eine Rückerstattung findet auch statt, falls durch Änderung der Corona-Verordnung andere Regeln für den Einlaß an den Veranstaltungen gelten. Diese müssen 3 Tage vor Stattfinden der Veranstaltung geltend gemacht werden.
8. Widerrufs- und Rückgaberecht; Rücktrittsrecht
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Es besteht daher kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die TKM bindend und verpflichtet zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Karten.
Kann bei einer Bestellung mit Zahlungsart Vorkasse ein Zahlungseingang nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Versand der Rechnung per Mail festgestellt werden, ist die TKM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Bestellung zu stornieren.
9. Kein Umtausch
Ein Umtausch der Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
10. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnungen des Betreibers der Veranstaltungslokalität
Für die Durchführung der Veranstaltung, zu welcher der Kunde seine Eintrittskarte nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwirbt, ist die TKM verantwortlich.
Auf Grund der aktuellen Sicherheitslage muss der Kunde damit rechnen, dass die TKM eine oder mehrere der folgenden Sicherheitsmaßnahmen in seinen Geschäftsbedingungen oder in seiner Hausordnung verbindlich anordnet:
- Verbot der Mitnahme von Taschen und Rucksäcken,
- Durchführung von Körperkontrollen am Einlass,
- Verbot der Mitnahme von Gegenständen, die zu einer Gefährdung Dritter bei der Veranstaltung führen können.
Auf der Webseite der TKM erhält der Kunde hierzu weitere aktuelle Informationen. Ebenso zu den aktuell gültigen Corona-Hygienevorschriften.
11. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Abkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG).